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Riester-Rentenversicherung

Gothaer ErgänzungsVorsorge

Ziehen Sie staatliche Zulagen an Land

Sie möchten mehr für Ihre Rente tun und dabei von staatlichen Zulagen und interessanten Steuervorteilen profitieren? Mit geringen Beiträgen bauen Sie bei der Riester-Rente eine lukrative Altersvorsorge auf. Besonders für Familien mit Kindern sowie Gutverdiener und Singles mit hoher Einkommensteuerbelastung lohnt sich die staatlich geförderte Riester-Rente.

  • Lukrative Zuschüsse vom Staat
  • Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug möglich
  • Hartz IV-geschützte Anlage

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen

Ihre Altersvorsorge mit Geld vom Staat

Renditeorientiert mit ErgänzungsVorsorge-ReFlex

Wenn Sie die Sicherheit eines klassischen Produkts mit den Renditechancen eines Fondsprodukts kombinieren möchten, bietet Ihnen die fondsgebundene Variante ErgänzungsVorsorge-ReFlex nicht nur Geld vom Staat, sondern zusätzlich maximale Ertragschancen. Bei dem innovativen Anlagekonzept wird ein Großteil Ihres Beitrags in einem leistungsstarken Garantiefonds angelegt. Darüber hinaus können Sie einen Teil Ihrer Beiträge in chancenorientierte Aktienfonds investieren.

  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • Maximale Renditechancen
  • Automatische jährliche Renditesicherung
  • Flexibler Rentenbeginn und Beitragsgarantie

Was Sie noch wissen sollten

Wer wird gefördert?


Die finanzielle Förderung vom Staat kann jeder gesetzlich Rentenversicherte in Anspruch nehmen. Zulagenberechtigt sind auch Beamte und ihnen rechtlich gleichgestellte Personen, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern während der Elternzeit, Mitglieder der Künstlersozialversicherung und Ehepartner von Förderberechtigten.

Die Riester-Rente abschließen können ebenfalls Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Bezieher einer Rente/Versorgung wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbs- bzw. Dienstunfähigkeit, freiwillig Pflichtversicherte, die nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk sind sowie geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Wie wird gefördert?

Ein großer Vorteil der Riester-Rente ist die staatliche Förderung durch Zulagen. Als Grundzulage wird pro Person ein Betrag von maximal 175 Euro im Jahr gezahlt. Weiterhin wird pro kindergeldberechtigtes Kind eine Kinderzulage bis zu 185 Euro jährlich geleistet. Für Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Förderung maximal 300 Euro im Jahr. Berufseinsteiger, bis zum 25. Lebensjahr können einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro beantragen.
In die Riester-Rente müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen eingezahlt werden – höchstens jedoch insgesamt 2.100 Euro, um die komplette staatliche Förderung zu erzielen. Bei geringerer Einzahlung werden die Zulagen entsprechend gekürzt.

Zusätzliche Steuerersparnis

Neben den direkten Zulagen vom Staat können Riester-Sparer ihre gezahlten Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen wird die Differenz zusätzlich erstattet.

Zulagenart Jährliche Förderung
Grundzulage 175 €
Kinderzulage je Kind:
 
Geboren bis 31.12.2007 185 €
Geboren ab 01.01.2008 300 €
Berufseinsteigerbonus einmalig (unter 25-jährige) 200 €
Sonderausgabenabzug max. 2.100 €

Lebenslange garantierte Rentenzahlung


Unsere riestergeförderte ErgänzungsVorsorge-ReFlex garantiert Ihnen eine lebenslange monatliche Rentenzahlung. Zu Rentenbeginn können Sie bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals entnehmen. Wenn Sie privates Wohneigentum erwerben, haben Sie die Möglichkeit, angespartes Kapital im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Vertrag zu entnehmen.

Flexibler Rentenbeginn und Beitragsgarantie


Zwischen Ihrem 62. Geburtstag und dem Beginn der gesetzlichen Altersrente können Sie zu jedem Monatsersten die lebenslange Rentenzahlung beginnen lassen. Unsere Beitragsgarantie sichert Ihre eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn ab.

Sicherheit für Ihre Lieben

Im Todesfall erhalten Ihre Erben das zur Verfügung stehende Vertragsguthaben.

Wird der Vertrag in eine förderfähige Hinterbliebenenversicherung für den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner oder für das noch minderjährige Kind überführt, entfällt die Rückforderung der staatlichen Zulagen.

Beispielrechnungen

Familie mit zwei Kindern
Jährlicher Sparbetrag

Jährlicher Sparbetrag

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der jährliche Sparbetrag 4% des Vorjahresbruttoeinkommens betragen, höchstens jedoch insgesamt 2.100 Euro.

1.600 €
Grundzulage

Grundzulage

Bei zwei Erwachsenen unterstützt der Staat mit einer maximalen Zulage von 175 Euro je Person.

350 €
Kinderzulage

Kinderzulage

Bei Kindern, die vor dem 31.12.2007 geboren wurden, beträgt die volle Zulage 185 Euro pro Kind.

370 €
Eigenbeitrag

Eigenleistung

Die Eigenleistung ist der Sparbeitrag, der vom Kunden nach Abzug der staatlichen Zulagen noch selbst aufzubringen ist.

880 €
Vorjahresbruttoeinkommen 40.000 Euro, beide Kinder vor 2008 geboren, Stand 2018
Doppelverdiener ohne Kinder (verheiratet)
Jährlicher Sparbetrag

Jährlicher Sparbetrag

Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der jährliche Sparbetrag 4% des Vorjahresbruttoeinkommens betragen, höchstens jedoch insgesamt 2.100 Euro.

3.000 €
Grundzulage

Grundzulage

Bei zwei Erwachsenen unterstützt der Staat mit einer maximalen Zulage von 175 Euro je Person.

350 €
Zusätzliche Steuerersparnis

Zusätzliche Steuerersparnis

Auch als "Sonderausgabenabzug" bekannt. Beiträge für die Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden. Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen wird die Differenz zusätzlich erstattet.

720 €
Eigenbeitrag

Eigenleistung

Die Eigenleistung ist der Sparbeitrag, der vom Kunden nach Abzug der staatlichen Zulagen noch selbst aufzubringen ist.

2.650 €
Vorjahresbruttoeinkommen 75.000 Euro, Stand 2018

Ihre passenden Zusatzleistungen

Option auf eine Pflegerente

Ihre kostenlose Absicherung im Pflegefall


An eine eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter sollten Sie frühzeitig denken. Die kostenfreie PflegeRent-Option bietet Ihnen deshalb die komfortable Möglichkeit, bei Rentenbeginn zu entscheiden, ob Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit eine Zusatzrente erhalten möchten. Bis zum Rentenbeginn kostet Sie das nichts. Nur bei Inanspruchnahme wird Ihre Altersrente zugunsten der Pflegerente reduziert.

Versicherungsbedingungen Riester-Rentenversicherung