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Kapitallebensversicherung

Gothaer VarioTime-Police

Gestalten Sie Ihre Zukunft flexibel

Das Leben steckt voller Chancen und Überraschungen. Deshalb legen Sie Wert auf eine Lebensversicherung, die sich jeder Situation anpasst. Ob Sie eine Familie gründen oder eine berufliche Existenz, eine Immobilie kaufen oder früher in Rente gehen möchten – unsere Kapitallebensversicherung begleitet Sie flexibel in jeder Lebensphase.

  • Betonung von Altersvorsorge oder Angehörigenschutz
  • Teilauszahlungen für eine flexible Finanzplanung
  • Finanzielle Absicherung für den Ruhestand

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen

Ihre Vorteile der Gothaer Kapitallebensversicherung VarioTime

Hohe Flexibilität

Eine flexible Lebensversicherung ist die ideale Lösung, wenn Sie heute noch nicht wissen, wann das angesparte Kapital ausgezahlt werden soll, bei welchen Ereignissen Sie auf einen Teilbetrag zugreifen möchten oder ob Sie den Todesfallschutz Ihren Lebensumständen anpassen wollen. Ganz nach Bedarf können Sie bei unserer Kapitallebensversicherung entweder Ihre eigene Altersvorsorge oder die Absicherung Ihrer Familie betonen. Bei folgenden Ereignissen ist eine Teilauszahlung möglich:

  • Heirat der versicherten Person oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Geburt eines Kindes oder Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Erstmalige Existenzgründung (Selbständigkeit)
  • Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims (ab Mindestdarlehen 100.000 Euro)
  • Erreichen der Volljährigkeit der versicherten Person

Keine erneute Gesundheitsprüfung

Bild Kapitallebensversicherung: Eltern mit Kind


Wenn Sie den Angehörigenschutz bei der Kapitallebensversicherung erhöhen wollen, zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes, oder die Absicherung für den Todesfall bis zum Beginn der Auflösungsphase im Alter von 62 Jahren gegen eine entsprechende Beitragserhöhung auf die Erlebensfallsumme anheben wollen, ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Was Sie noch wissen sollten

Auflösungsphase und Ablaufdatum


Das Ende der Laufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung – und damit die Auszahlung – können Sie innerhalb eines zeitlichen Rahmens (ab einem Alter von 62 Jahren) jährlich frei wählen. Dieser Zeitraum wird als Auflösungsphase bezeichnet. Grundsätzlich darf das Ablaufalter 80 Jahre nicht übersteigen.

Ansonsten läuft die Kapitallebensversicherung bis zum vereinbarten Ablauftermin. Wenn die versicherte Person das Ablaufdatum erlebt, zahlen wir die Erlebensfallsumme. Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die für das Jahr des Todes vereinbarte Todesfallsumme.

Beitragszahlung


Wenn Sie bei der Kapitallebensversicherung eine laufende Beitragszahlung vereinbaren, zahlen Sie Ihre Beiträge vom Versicherungsbeginn bis zum Versicherungsende entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Weiterhin ist es möglich, Ihren Beitrag abgekürzt zu zahlen. Dadurch können Sie Ihre Kapitallebensversicherung schneller ausfinanzieren. Der Vertrag läuft also länger als die Beitragszahlung, was Ihre Finanzplanung überschaubarer macht. Zudem ist eine einmalige Einzahlung in das Gothaer Beitragsdepot mit einem attraktiven Depotzins möglich. Jährlich entnehmen wir dann daraus die fälligen Versicherungsbeiträge für Ihre Kapitallebensversicherung.

Maximale Flexibilität in jeder Lebensphase besteht nur bei laufender Beitragszahlung. Das heißt, wenn Sie z. B. den Todesfallschutz erhöhen oder sich vorzeitig Kapital auszahlen wollen, darf es sich nicht um einen Vertrag mit abgekürzter Beitragszahlung handeln.

Beitragsdynamik


Ihre Kapitallebensversicherung können Sie durch die Beitragsdynamik an Inflation und Lohnentwicklung anpassen. In Intervallen von ein, zwei oder drei Jahren erhöhen wir Ihren Beitrag dann um einen vereinbarten Prozentsatz. Haben sich Inflation oder Gehalt einmal nicht so entwickelt wie angenommen, besteht die Möglichkeit, der Beitragserhöhung zu widersprechen.

Besteuerung


Bei einer Versicherungslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und einem Ablaufalter von mindestens 62 Jahren wird bei der Kapitallebensversicherung lediglich die Hälfte des Ertrages der Auszahlung besteuert. In allen anderen Fällen erfolgt eine Vollbesteuerung des Ertrages. Der Ertrag bemisst sich aus der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den geleisteten Beiträgen. Der in der Todesfallleistung enthaltene Ertrag unterliegt nicht der Einkommensteuer.

Kapitalmarktentwicklung


Der aus Ihrem Beitrag gebildete Sparanteil wird in einem konventionellen Deckungsstock angelegt. Sie erhalten darauf einen Garantiezins. Kapitalmarktschwankungen haben auf diese Garantie keinen Einfluss. Über die Garantie hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen, die unser Kapitalanlagemanagement am Kapitalmarkt erwirtschaftet.

Versicherungsbedingungen Kapitallebensversicherung