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Zahnzusatzversicherung

Gothaer Zahnzusatzversicherung

Für Ihr sorgenfreies Lächeln

Ein Zahnarztbesuch kann teuer werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen längst nicht alle Kosten. Mit unserer günstigen Zahnzusatzversicherung werden für gesetzlich Versicherte hochwertiger Zahnersatz und Zahnbehandlung bezahlbar.

  • 3.000 Punkte bei Vertragsabschluss
  • 100% Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
  • Bis zu 90% Erstattung bei Zahnersatz

Zahnersatz nach Ihrer Wahl: vom günstigen Basisschutz bis Premiumschutz auf höchstem Niveau

MediZ Basis MediZ Plus MediZ Premium
Leistungen
Regelversorgung

Regelversorgung

Die Regelversorgung ist bundeseinheitlich für zahnärztliche Befunde im Bereich Zahnersatz festgelegt worden. Ausgehend von dieser Basisleistung wird die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse berechnet. Konkret: Für Kronen, Brücken, Prothesen und dergleichen gibt es einen einheitlichen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss beträgt 50 Prozent der Regelversorgung und erhöht sich bei nachgewiesener Vorsorge auf 60 bzw. 65 Prozent der Regelversorgung. Für die entstehenden Restkosten muss der Patient selbst aufkommen. Sogar im günstigsten Fall verbleiben noch etwa 35 Prozent der Kosten beim Patienten. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet die Gothaer Zahnzusatzversicherung 100 Prozent der Kosten im Rahmen der Regelversorgung.

100 %
100 %
100 %
Höherwertiger
Zahnersatz

Höherwertiger Zahnersatz

Über die Regelversorgung hinaus können sich Versicherte auch für eine höherwertige Versorgung entscheiden, z. B. für Implantate, vollverblendete Kronen oder Inlays. Zusammen mit der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet die Gothaer vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag bis zum maximal versicherten Prozentsatz. Der jeweilige Prozentsatz ergibt sich aus dem versicherten Tarif und dem Nachweis der regelmäßig betriebenen Vorsorge.

50 - 60 % 70 - 80 % 85 - 90 %
Implantate
bis zu vier je Kiefer bis zu vier je Kiefer ohne Begrenzung inkl. Knochenaufbau
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Leistungen für die erstmalige medizinisch notwendige Kieferorthopädie, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird.


Kostenübernahme bei Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Höchstsätzen

Vorsorgebehandlungen und Zahnreinigung mit MediProphy

Für hochwertige Vorsorgebehandlungen und Zahnreinigung übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur teilweise oder sogar gar nicht die Kosten. Mit MediProphy schließen Sie weitere finanzielle Lücken bei der Zahnvorsorge und hochwertiger Zahnbehandlung.

Leistungsüberblick:

  • 100 Prozent Erstattung der Kosten bei Zahnbehandlung wie zum Beispiel Kunststofffüllungen, Paradontose- und Wurzelbehandlung
  • 80 Prozent Erstattung der Kosten für Zahnbehandlung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt
  • 100 Prozent Erstattung für Prophylaxemaßnahmen wie zum Beispiel Kariesrisikodiagnostik
  • Bis zu 100 Euro Erstattung pro Jahr für professionelle Zahnreinigung

Was Sie noch wissen sollten zur Zahnzusatzversicherung

Erstattungshöchstbeträge bei Zahnersatz


Zu Beginn der Versicherung sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz begrenzt auf einen Erstattungshöchstbeitrag von insgesamt:

Basis

  • 300 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • 600 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren


Plus

  • 750 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • 1.500 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren


Premium

  • 750 Euro in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • 1.500 Euro in den ersten drei Versicherungsjahren
  • 2.250 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren


Bei zahnärztlicher Behandlung infolge eines Unfalls entfallen diese Erstattungshöchstbeiträge.